Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Rahmenbedingungen für B2B-Projekte über AEO-Agentur.de.

Stand: 11. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme besteht und ihre Geltung vereinbart wird. Sie gelten für Verträge zwischen der CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Answer Engine Optimization (AEO), Generative Engine Optimization (GEO), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Beratung, Audits, Strategie, technische Optimierung, Content-Konzeption und -Optimierung, Monitoring, Reporting und damit verbundene Leistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich und nicht für Verträge mit Verbrauchern. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag, Leistungsverzeichnis oder einer ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Darstellungen und Inhalte dieser Website sind unverbindliche Informationen und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Angebote von Anbieter sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Vertragsurkunde oder eine sonstige eindeutige übereinstimmende Vereinbarung zustande.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan und sonstigen ausdrücklich einbezogenen Vertragsunterlagen.

3. Leistungsgegenstand

Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht auf Basis der zum Leistungszeitpunkt verfügbaren technischen und redaktionellen Erkenntnisse. Ob eine Leistung als Dienstleistung oder als werkvertraglich geschuldeter Erfolg zu erbringen ist, richtet sich nach der konkreten Leistungsbeschreibung und dem Vertragszweck.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Anbieter keinen bestimmten Rang in Suchmaschinen, keine Aufnahme oder Nennung in KI-Antworten, keine bestimmte Anzahl von Zitaten oder Quellenverweisen und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Suchmaschinen und KI-Systeme werden von unabhängigen Drittanbietern betrieben und können Funktionsweise, Datenquellen und Darstellung jederzeit ändern.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt notwendige Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken, Bilder, Software und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen und von Anbieter nicht zu vertreten sind, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminplan und Vergütung führen.

5. Änderungen und zusätzliche Leistungen

Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Kosten und Terminen bewertet. Zusätzliche Leistungen werden erst nach entsprechender Beauftragung ausgeführt.

6. Vergütung und Abrechnung

Vergütung, Abrechnungsmodell, Abschlagszahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise-, Lizenz-, Tool-, API-, Hosting- oder sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart ist oder der Auftraggeber deren Entstehung vorab freigegeben hat.

7. Termine und Projektverzögerungen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungen oder Verzögerungen bei Drittanbietern, verschieben sich betroffene Termine angemessen.

8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

Soweit ein abnahmefähiger werkvertraglicher Erfolg geschuldet ist, richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und den vereinbarten Abnahmekriterien. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn Leistungen in sachlich abgrenzbaren Projektabschnitten erbracht werden.

9. Mängel und Nacherfüllung

Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im individuellen Vertrag nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist. Der Auftraggeber unterstützt Anbieter bei der Reproduktion und Eingrenzung eines Mangels.

Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Abweichung auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, externe Plattformänderungen, nicht freigegebene Systemumgebungen oder eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen ist und Anbieter die Ursache nicht zu vertreten hat.

10. Drittanbieter, Suchmaschinen und KI-Plattformen

Für Analysen und Optimierungen können Daten, Schnittstellen, Suchmaschinen, KI-Systeme, Monitoring-Werkzeuge oder sonstige Drittanbieter eingesetzt werden. Deren Verfügbarkeit, Funktionsweise, Preise, Richtlinien und Ausgaben liegen außerhalb des Einflussbereichs von Anbieter. Wesentliche projektbezogene Abhängigkeiten werden berücksichtigt, soweit sie erkennbar sind.

11. AEO-, GEO- und Monitoring-Ergebnisse

Ausgaben generativer Systeme sind dynamisch, probabilistisch und können je nach Zeitpunkt, Nutzerkontext, Modellversion und Datenlage variieren. Messungen wie Mention Rate, Citation Rate oder Share of Voice beruhen deshalb auf definierten Stichproben und Prompt-Sets und sind keine Garantie für identische Ergebnisse bei jeder einzelnen Anfrage.

Anbieter dokumentiert Messmethoden und Annahmen im vereinbarten Umfang, schuldet aber keine dauerhafte Reproduzierbarkeit von Antworten unabhängiger KI- oder Suchsysteme.

12. Nutzungsrechte

Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

Vor Projektbeginn vorhandene Werkzeuge, Vorlagen, Methoden, Bibliotheken, Auswertungslogiken, Know-how und wiederverwendbare Bausteine verbleiben bei ihrem jeweiligen Rechteinhaber. Rechte an Drittmaterial bestimmen sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachte vertrauliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Soweit Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

14. Haftung

Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommener Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Anbieter.

15. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem individuellen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

16. Referenzen

Name, Logo oder Projektinformationen des Auftraggebers werden nur dann zu Referenz- oder Werbezwecken verwendet, wenn der Auftraggeber dies freigegeben hat.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unabhängig davon ist Anbieter nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Anbieter Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

19. Anbieter

CodePartner GmbH
Twisterlingsbogen 5
26160 Bad Zwischenahn
Deutschland
E-Mail: kontakt@aeo-agentur.de
Telefon: 0441 1813 1820